Angelinformationen für Heiligenhafen
Fischen darf jeder Angler auf und an der Ostsee, der das 12. Lebensjahr erreicht hat und einen Fischereischein besitzt (mit gültiger Marke der Fischereiabgabe). Regionale Tageskarten o. ä. sind nicht erforderlich.
Urlauberfischereischein
Bürger aus Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern können 2x im Jahr eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht erwerben (Kosten z. Zt. € 10,00 (pro Ausstellung) + Fischereiabgabe € 10,00 (ist einmalig für das jeweilige Jahr zu entrichten).
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist mit 28 aufeinander folgenden Tagen vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass das Angeln in der begrenzten Badezone zwischen 09.00-18.00 Uhr nicht gestattet ist.
Die Ausnahmegenehmigung erhalten Sie im
Servicebüro der Stadt Heiligenhafen
Markt 4 - 5
23774 Heiligenhafen
Tel.: 04362 - 906715